Bestattungen
Ort des Gedenkens
Die Friedhöfe sind mehr als nur ein Ort, an dem wir unsere Toten bestatten und unserer Vorfahren und Angehörigen gedenken. Sie sind ein wichtiges Kulturgut und dienen auch der Ruhe und Erholung.
Die Bestattungskultur hat feste Regeln und Gesetze – manches befindet sich im Umbruch: Neue Bestattungsformen werden etabliert und die Gestaltung der Gräber verändert sich.
Friedhöfe
Grabarten
Reihengräber für Erd- und Urnenbeisetzung
Einstellige Grabstätten, die nur anlässlich einer Beisetzung und nur für die Dauer der Ruhefrist (Urne 15 Jahre, Erdbestattung 20 Jahre) vergeben werden. Eine Auswahl ist nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, zusätzliche Bestattungen vorzunehmen bzw. die Nutzungsdauer zu verlängern.
Kauf- und Wahlgräber für Erd-und Urnenbeisetzung
Ein- oder mehrstellige Grabstätten, die für die Dauer von 30 Jahren vergeben werden. Zusätzliche Beisetzungen sowie Verlängerung der Nutzungsdauer sind möglich. Das Wahlgrab kann jederzeit –auch zu Lebzeiten- erworben werden.
Wahlgrab Klasse A: Grabstätte wird der Reihe nach belegt, keine Auswahl möglich.
Wahlgrab Klasse B: Grabstätte kann frei gewählt werden.
Besondere Bestattungsformen
Rasengräber mit ebenerdiger Grabplatte
Diese Grabstätte ist nur als Reihengrab möglich. Die Unterhaltung wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Die namentliche Kennzeichnung der Grabstätten erfolgt in Form einer ebenerdigen Grabplatte.
Anonyme Rasengräber
Diese Grabstätte ist nur als Reihengrab möglich. Die Gräber sind nicht namentlich gekennzeichnet. Die Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Baumgräber
Beisetzung einer Urne im Kronenbereich von ausgewählten Bäumen. Baumgräber sind Reihengräber, die nicht zu Lebzeiten ausgesucht werden können. Die Unterhaltung der Bäume und der Rasenfläche erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Familienbäume
Beisetzung von bis zu 12 Urnen im Kronenbereich von ausgewählten Bäumen. Auf Wunsch kann auch nur die Hälfte (6 Urnen) oder ein Drittel (4 Urnen) des Baumes erworben werden. Familienbäume sind Wahlgräber, die bereits zu Lebzeiten ausgesucht werden können. Die Unterhaltung der Bäume, der Rasenfläche sowie die namentliche Kennzeichnung - sofern gewünscht - erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Sternenkinderfeld
Auf diesem Grabfeld können verstorbene Sternenkinder und Kinder bis zum ersten Lebensjahr beigesetzt werden. Das Grabfeld ist durch 3 Skulpturen in verschiedene Bereiche unterteilt und bietet eine Beisetzung als pflegefreies Rasengrab. An einem zentralen Gedenkstein besteht die Möglichkeit Grabschmuck abzulegen.
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Ansprechpartner
Stadt Remagen
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Ordnungsverwaltung
Manuel Pöhr
02642 20132
02642 2017732
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen