Baumschutz
Baumschutz
Für das Gebiet der Stadt Remagen gilt eine Baumschutzsatzung.
Dieser unterliegen alle wirtschaftlich nicht genutzten Bäume außerhalb
des Waldes im gesamten Stadtgebiet von Remagen einschließlich der
Ortsteile, insbesondere
- Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden,
- mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm und mehr beträgt und mindestens 1 Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist
Es ist verboten, ohne Genehmigung geschützte Bäume zu fällen, zu
beschädigen, zu zerstören oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern.
Von den Verboten kann die Stadt auf begründeten Antrag hin eine Ausnahme
erteilen. Anträge auf eine Fällgenehmigung können formlos gestellt
werden.
Ansprechpartnerin
Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
Bauverwaltung
Daniela Zimmermann
02642 20145
02642 2017745
Bachstraße 2
53424 Remagen
53424 Remagen