Beurkundung der Eheschließung im Eheregister

Information

Eheurkunden

Jede Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Auf Grundlage dieser Beurkundung werden Eheurkunden ausgestellt, diese erhält man bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Eheurkunden erhalten nur die Eheschließenden selbst, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Eheurkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Eheregister können Sie durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail beantragen.

Ansprechpartner

Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Standesamt

02642 20134

02642 2017734

uwe.heuser@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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