Beurkundung der Eheschließung im Eheregister
Information
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Eheregister können Sie durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail beantragen.
Eheurkunden
Jede Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Auf Grundlage dieser Beurkundung werden Eheurkunden ausgestellt, diese erhält man bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Eheurkunden erhalten nur die Eheschließenden selbst, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Eheurkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Eheurkunden erhalten nur die Eheschließenden selbst, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Eheurkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Eheregister können Sie durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail beantragen.
Ansprechpartner
Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Standesamt
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).