Finanzielle Unterstützung für die Schul- und Hochschulausbildung
Information
BAföG - Ausbildungsförderung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Danach können junge Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Sozialleistungen für ihre Schul- oder Hochschulausbildung erhalten.
Grundsätzlich förderfähig ist der Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen.
Rechtsgrundlage
Anprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler Sozialamt
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).