Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Information
Leistungen (Sozialgeld) erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, etwa deren Kinder. Verantwortlich für die Erbringung der Grundsicherungsleistungen sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger, vorliegend der Kreis Ahrweiler. Um dennoch eine gemeinsame Erbringung der Leistungen zu ermöglichen, wurde das Jobcenter Landkreis Ahrweiler gebildet.
Arbeitslosengeld II
Als Arbeitslosengeld II (kurz ALG II oder umgangssprachlich Hartz IV) wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezeichnet. Leistungen erhalten danach Personen, die
- mindestens 15 Jahre alt sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Arbeitslosengeld II beantragen: arbeitsagentur.de
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Jobcenter Bad Neuenahr-Ahrweiler
02641 91160
Heerstraße 109
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Jobcenter Sinzig
02642 97600
Mühlenbachstraße 11
53489 Sinzig
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).