Besitz, Handel, Erwerb und Zulassung von Waffen und Munition
Waffenrecht
Kleiner Waffenschein
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen, die mit einem PTB-Prüfzeichen versehen sein müssen. Zum bloßen Erwerb einer Waffe mit PTB-Prüfzeichen und der zugehörigen Munition genügt in Deutschland die Volljährigkeit. Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei. Reizstoffsprühgeräte - sog. Pfeffersprays - dürfen auch ohne kleinen Waffenschein von Personen ab 14 Jahren mitgeführt werden.
Waffenschein
Das Führen von Waffen, die nicht zu den Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen gehören, ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung des Waffenscheins sind persönliche Zuverlässigkeit, eine Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, eine Haftpflichtversicherung und vor allem ein Bedürfnis (z.B. Jäger, Bewachungsgewerbe, etc.).