Besitz, Handel, Erwerb und Zulassung von Waffen und Munition

Information

Waffenrecht

Das Waffenrecht regelt u.a. den Besitz, den Handel, den Erwerb und die Zulassung von Waffen und Munition.
Als Waffen gelten grundsätzlich alle Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, Sprühgeräte und Schusswaffen.

Kleiner Waffenschein

Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen, die mit einem PTB-Prüfzeichen versehen sein müssen. Zum bloßen Erwerb einer Waffe mit PTB-Prüfzeichen und der zugehörigen Munition genügt in Deutschland die Volljährigkeit. Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei. Reizstoffsprühgeräte - sog. Pfeffersprays - dürfen auch ohne kleinen Waffenschein von Personen ab 14 Jahren mitgeführt werden.

Waffenschein

Das Führen von Waffen, die nicht zu den Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen gehören, ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung des Waffenscheins sind persönliche Zuverlässigkeit, eine Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, eine Haftpflichtversicherung und vor allem ein Bedürfnis (z.B. Jäger, Bewachungsgewerbe, etc.).

Rechtsvorschriften

Anprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler als untere Jagdbehörde
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
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