Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften

Information

Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften

Eine Beglaubigung kann für folgende Dokumente vorgenommen werden:

  • Abschriften
  • Vervielfältigungen
  • Elektronische Dokumente
  • Ausdrucke elektronischer Dokumente
  • Negative
Des Weiteren ist die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen möglich. Dabei wird zwischen amtlicher (nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz) und öffentlicher Beglaubigung (nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch) unterschieden.
Voraussetzung für die Beglaubigung ist, dass das Dokument entweder von einer deutschen Behörde oder für eine deutsche Behörde ist. Nur die öffentliche Unterschriftsbeglaubigung bedarf keines Behördenbezugs.

Für die Beglaubigung einer Unterschrift ist von Bedeutung, dass die Unterschrift erst im Beisein der Mitarbeiterin des Bürgerbüros geleistet und ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt wird.

Personenstandsurkunden wie:

  • Geburtsurkunden
  • Abstammungsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Heiratsurkunden

dürfen nicht beglaubigt werden, sondern müssen beim Standesamt beantragt werden, welches die Beurkundung vorgenommen hat.

Für alle weiteren Beglaubigungen, insbesondere für private Zwecke, sind die Notare zuständig. Ebenso, wenn die Behörde Zweifel an der Zuständigkeit ausdrückt.

Beglaubigungen in einem größeren Umfang können nicht zwingend direkt bearbeitet werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Die Unterlagen können aber zeitnah im Bürgerbüro abgeholt werden (ggfs. bitte einplanen).

Für Beglaubigungen durch Dritte muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen.

Verwaltungsgebühr: 

  • Kopie: 2,50 Euro
  • amtliche Unterschrift: 2,50 Euro
  • öffentliche Unterschrift: 15,00 Euro

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Originaldokument

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Frau Sylvia Wassmuth
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Bürgerbüro

02642 20137

02642 2017737

sylvia.wassmuth@remagen.de

Bürgerbüro
Josefstraße 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag07:30 - 12:00
13:00 - 16:00

Dienstag07:30 - 12:00
13:00 - 16:00

Mittwoch07:30 - 12:00

Donnerstag07:30 - 12:00
13:00 - 18:00

Freitag07:30 - 12:00

Frau Hülya Cebiroglu
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Bürgerbüro

02642 20136

02642 2017736

huelya.cebiroglu@remagen.de

Bürgerbüro
Josefstraße 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag07:30 - 12:00
13:00 - 16:00

Dienstag07:30 - 12:00
13:00 - 16:00

Mittwoch07:30 - 12:00

Donnerstag07:30 - 12:00
13:00 - 18:00

Freitag07:30 - 12:00

Frau Pia Henning
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Bürgerbüro

02642 20139

02642 2017739

pia.henning@remagen.de

Bürgerbüro
Josefstraße 1
53424 Remagen

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Dienstag07:30 - 12:00
13:00 - 16:00

Mittwoch07:30 - 12:00

Donnerstag07:30 - 12:00
13:00 - 18:00

Freitag07:30 - 12:00

Frau Annika Braun
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Bürgerbüro

02642 20138

02642 2017738

annika.braun@remagen.de

Bürgerbüro
Josefstraße 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag07:30 - 12:00
13:00 - 16:00

Dienstag07:30 - 12:00
13:00 - 16:00

Mittwoch07:30 - 12:00

Donnerstag07:30 - 12:00
13:00 - 18:00

Freitag07:30 - 12:00

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