Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes

Information

Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis.

Der Antrag muss schriftlich beim Gewerbeamt gestellt werden. Vor Erteilung der Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung des Antragstellers zu überprüfen.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen 

§ 34b Abs. 5 Gewerbeordnung

§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung

§ 882b Zivilprozessordnung

Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen

Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

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