Erlaubnis für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
Information
Erlaubnis für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf einer Erlaubnis.
Der Antragssteller muss nachweisen, dass er eine bei der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung absolviert hat, sowie die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen besitzt.
Nach Erteilung der Erlaubnis erfolgt eine Eintragung in das Bundeszentralregister.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00