Erteilung einer spielrechtlichen Erlaubnis
Information
Erteilung einer spielrechtlichen Erlaubnis
Die Erlaubnis muss beim Gewerbeamt der Stadt Remagen beantragt werden.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste, der Nachbarschaft oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist.
Erteilung einer spielrechtlichen Erlaubnis
Wer z.B. in Spielhallen oder Gaststätten gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, bedarf einer Erlaubnis.
Die Erlaubnis muss beim Gewerbeamt der Stadt Remagen beantragt werden.
Vor Erteilung der Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und der Aufstellungsort zu überprüfen.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste, der Nachbarschaft oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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