Erteilung einer spielrechtlichen Erlaubnis

Information

Erteilung einer spielrechtlichen Erlaubnis

Wer z.B. in Spielhallen oder Gaststätten gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, bedarf einer Erlaubnis.

Die Erlaubnis muss beim Gewerbeamt der Stadt Remagen beantragt werden.
Vor Erteilung der Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und der Aufstellungsort zu überprüfen.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste, der Nachbarschaft oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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