Verlegung von Gewerbebetrieben innerhalb des Meldebezirkes oder Änderung der Tätigkeiten
Information
Verlegung von Gewerbebetrieben innerhalb des Meldebezirkes oder Änderung der Tätigkeiten
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Meldebezirks sowie die Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit des Betriebes sind meldepflichtige Gründe und erfordern eine Ummeldung des Gewerbes.
Benötigte Unterlagen: Die Gewerbeummeldung ist entweder persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes oder mit entsprechender Vollmacht möglich.
Verwaltungsgebühr: 40,00 Euro
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00