Anmeldung von Gewerbebetrieben oder ihrer Zweigniederlassung
Anmeldung von Gewerbebetrieben oder ihrer Zweigniederlassung
Der Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer und auf Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Anzeigepflichtige Gewerbe sind Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen), Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) oder juristische Personen (z.B. GmbH, AG).
Nicht zu einem anzeigepflichtigen Gewerbe zählen u.a. freie Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater), Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft) sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen oder Erlaubnisse erforderlich. Diese betrifft zum Beispiel, Makler, Wohnimmobillienverwalter, Finanzanlagenvermittler und Spielhallenbetreiber. Geprüft werden in diesen Fällen z.B. die persönliche Zuverlässigkeit und / oder die fachliche Eignung des Gewerbetreibenden. Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben müssen eine entsprechende Handwerkskarte vorlegen. Über die Gewerbeanmeldung werden u.a. das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, das Amtsgericht und die Berufsgenossenschaften informiert.
Benötigte Unterlagen: Die Gewerbeanmeldung ist entweder persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes oder mit entsprechender Vollmacht möglich.
Verwaltungsgebühr: 40,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00