Hochwasser / Hochwasserschutz
Hochwasser
Nach den beiden Jahrhunderthochwassern 1993 und 1995 wurde entlang des Rheins durch Rechtsverordnung ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Auf Basis aktualisierter und verfeinerter Grundlagendaten hat das Land Rheinland-Pfalz Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. So kann sich jeder Anrainer des Rheins oder auch der Ahr über den Gefährdungsgrad seines Grundstücks informieren.
Die Folgen der Starkregenereignisse in 2013 und 2016 waren für die Stadt Remagen Anlass, ein Hochwasservorsorgekonzept zu beauftragen. Wesentliches Ziel des Konzeptes ist es, sich auf diese Ausprägung des Klimawandels besser vorzubereiten sowie Maßnahmen und Handlungsanleitungen zur Minderung der Folgen zu erkennen und umzusetzen.
- 5,50 m: Remagen, Rheinpromenade im Bereich Fährgasse beginnt zu fluten. Fahrradwege sind gesperrt.
- 6,30 m: Fähre Linz-Remagen stellt den Betrieb ein
- 7,20 m: Knotenpunkt Unkelsteinbrücke läuft voll
- 7,25 m: Oberwinter, Hauptstraße Überflutung beginnt
- 8,00 m: Fähre Rolandseck stellt den Betrieb ein
- 8,20 m: Sperrung B 9 zwischen Unkelsteinbrücke und Landesgrenze
- 9,52 m: Pegel erreicht den Höchststand vom Hochwasser 1993
Informationsmöglichkeiten über aktuelle Pegelstände
Hochwasserschutz
Nach den Regelungen des Landeswassergesetztes obliegt die Gewässeraufsicht den Wasserbehörden und den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. Letztere überwachen insbesondere den Zustand und die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Hochwasserschutzanlagen u.v.m. (§ 98 Landeswassergesetz - RLP). Zuständige Behörden sind die untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler und die obere Wasserbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Letztere befasst sich insbesondere mit Baumaßnahmen innerhalb der durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Unwetter / Starkregen
Die Zunahme extremer Wetterereignisse, das plötzliche und unerwartete Auftreten gefährlicher Überflutungen an Orten, an denen damit nicht gerechnet wurde oder plötzlich über Wohngebieten entstehende Tornados zeigen, dass die vorhandene Bauwerkssicherheit immer häufiger an ihre Grenzen stößt.Ansprechpartner
Herr Gisbert Bachem
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Fachbereichsleitung
02642 20140
02642 2017740
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmernummer 102
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Frau Eva Etten
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Fachbereichsleitung
02642 20130
02642 2017730
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmernummer 203
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Herr Robert Zimmermann
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Ordnungsverwaltung
02642 20122
02642 2017722
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmernummer 303
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00