Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Information
Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen grundsätzlich nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen werden.
Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und Aushändigung der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler
02642 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Zulassungsstelle Kreis Ahrweiler - Außenstelle Sinzig
02641 9753050
Kripper Straße 26
53489 Sinzig (Räumlichkeiten der Caritas-Werkstatt)
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).