Öffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage
Information
Öffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage
Öffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage
Grundsätzlich dürfen Verkaufsstellen von montags bis samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr öffnen. Neben diesen allgemeinen Öffnungszeiten regelt das LadöffnG auch die besonderen Öffnungszeiten wie zum Beispiel von Apotheken und Tankstellen, die Zulässigkeit des Verkaufs von bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen sowie die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen und Märkten. Des Weiteren findet man in dem LadöffnG alles rund um die Sonn- und Feiertags- sowie die Arbeitsruhe.
Im Laufe eines Kalenderjahres dürfen höchstens vier verkaufsoffene Sonntage stattfinden. Die Ladenöffnungszeiten sind an diesen Tagen auf maximal fünf Stunden zu begrenzen. Das Nähere regelt eine jährlich zu erlassende Rechtsverordnung.
Im Laufe eines Kalenderjahres dürfen höchstens vier verkaufsoffene Sonntage stattfinden. Die Ladenöffnungszeiten sind an diesen Tagen auf maximal fünf Stunden zu begrenzen. Das Nähere regelt eine jährlich zu erlassende Rechtsverordnung.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Herr Günther Balas
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur
02642 20153
02642 2017753
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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