Familienforschung / Erbenermittlung in der Stadt Remagen

Information

Familienforschung / Erbenermittlung in der Stadt Remagen

Familienforscher können nach Ablauf der Datenschutzfristen Kopien der Einträge aus den Personenstandsregister erhalten oder diese einsehen, soweit keine weiteren Richtlinien des Personendatenschutzes (z.B. Adoption) dem entgegenstehen.
Diese Fristen sind für das

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse (z.B. Erbenermittlung) oder Nachfahren in direkter Linie gelten diese Fristen nicht.

Für die Suche, Anfertigung und Zusendung von Kopien werden Gebühren nach der Landesgebührenordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung nach Vorkasse erhoben.


Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).