Erschließungsbeiträge

Information

Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Bei erstmaliger Herstellung einer Straße sind die erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig. Es wird ein Erschließungsbeitrag festgesetzt.
Die Verwaltung informiert über die rechtliche und finanzielle Auswirkung der Beitragserhebung. Bei besonders schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen kann der festgesetzte Beitrag gestundet werden.

Rechtsgrundlage


Ansprechpartner

Herr Philipp Hamacher
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20141

02642 2017741

philipp.hamacher@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 107

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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