Erhebung von Ausbaubeiträgen
Information
Erhebung von Ausbaubeiträgen
Erhebung von Ausbaubeiträgen
Bei Erneuerung, Erweiterung, Umbau oder Verbesserung einer vorhandenen Straße sind die erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig. Es wird ein Ausbaubeitrag festgesetzt.
Die Verwaltung informiert über die rechtliche und finanzielle Auswirkung der Beitragserhebung.
Bei besonders schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen kann der festgesetzte Beitrag gestundet werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Herr Philipp Hamacher
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
02642 20141
02642 2017741
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 107
Zimmernummer 107
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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