Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Flächen für Außengastronomie

Information

Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Flächen für Außengastronomie

Für eine Nutzung von öffentlichen Flächen zum Zwecke einer Außengastronomie bedarf es neben einer gaststättenrechtlichen Genehmigung auch einer Sondernutzungserlaubnis.
Die Sondernutzungserlaubnis wird jährlich erteilt und ist frühzeitig beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu beantragen.

Rechtsgrundlage:



Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00