Vollstreckung von Geldforderungen

Information

Verwaltungsvollstreckung / Vollstreckung von Geldforderungen

Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung oder eine Duldung oder eine Unterlassung gefordert wird.

Verwaltungsakte mit denen eine Geldleistung gefordert wird, werden von der Stadtkasse vollstreckt, da diese die Befugnisse der Vollstreckungsbehörde ausübt. Vollstreckt werden eigene öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Remagen sowie Forderungen anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Ansprechpartner

Herr Herr Langen
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Stadtkasse

02642 20157

02642 2017757

stadtkasse@remagen.de

Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Frau Frau Pohl
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Stadtkasse

02642 20156

02642 2017756

stadtkasse@remagen.de

Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

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