Vollstreckung von Geldforderungen
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Verwaltungsvollstreckung / Vollstreckung von Geldforderungen
Verwaltungsvollstreckung / Vollstreckung von Geldforderungen
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung oder eine Duldung oder eine Unterlassung gefordert wird.
Verwaltungsakte mit denen eine Geldleistung gefordert wird, werden von der Stadtkasse vollstreckt, da diese die Befugnisse der Vollstreckungsbehörde ausübt. Vollstreckt werden eigene öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Remagen sowie Forderungen anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Verwaltungsakte mit denen eine Geldleistung gefordert wird, werden von der Stadtkasse vollstreckt, da diese die Befugnisse der Vollstreckungsbehörde ausübt. Vollstreckt werden eigene öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Remagen sowie Forderungen anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Rechtsvorschriften
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Frau Frau Pohl
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