Auskunft aus dem Vereinsregister
Vereinsregister
Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des eingetragenen Vereins (e. V.) jederzeit für Dritte feststellbar zu machen. Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt. Auch der Name, der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung sind eingetragen.
Die Einsicht in das Vereinsregister ist Jedem gestattet.
Der elektronische Zugang erfolgt bundesweit über das gemeinsame Registerportal der Länder. Hier haben Sie die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Vereinen zu suchen. Als Ergebnis der Recherche werden regelmäßig verschiedene Dokumente angeboten.
Hinweis: Das Herunterladen der meisten angebotenen Dokumente ist jedoch gebührenpflichtig und erfordert eine Registrierung als Nutzer.
Sie können das Vereinsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht einsehen und dort gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr einen Ausdruck erstellen lassen.
Rechtsgrundlage
Frau Beate Fuchs
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Zentralverwaltung
02642 20163
02642 2017763
Personalverwaltung
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00