Erstellung von Haushaltsplänen
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltverordnung wird für jedes Jahr ein Haushaltsplan für die Stadt Remagen aufgestellt.
Der
Haushalt wird dabei in Form einer Satzung durch den Stadtrat im Rahmen
der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden verabschiedet. Grundlage der
Haushaltssatzung ist dabei der sogenannte Haushaltsplan. Er enthält alle
voraussichtlichen Erträge und alle prognostizierten Aufwendungen
(Ergebnishaushalt) sowie alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen
und die zu erwartenden Auszahlungen (Finanzhaushalt).
Der
Haushalt ist dabei u.a. Ermächtigungsgrundlage für die Stadt Remagen,
die notwendigen Aufgaben durchzuführen und die
hierfür erforderlichen Erträge zu erwirtschaften.
In
der Haushaltssatzung selbst werden darüber hinaus z.B. auch
Festsetzungen für die Höhe der kommunalen Steuersätze für das
Haushaltsjahr getroffen, was sich in den dann zu erstellenden
Steuerbescheiden für z.B. die Gewerbesteuer und Grundsteuer bei jedem
einzelnen Bürger widerspiegelt.
Den aktuellen Haushaltsplan der Stadt Remagen sowie die Pläne der vergangenen Jahre finden Sie hier
Herr Björn Schröder
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Finanzverwaltung
02642 20151
02642 2017751
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