Planungsrechtliche Auskunft
Information
Planungsrechtliche Auskunft
Die Mitarbeiter der Stadt Remagen beraten Grundstückseigentümer, Bauherren, Kaufinteressierte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie alle sonstigen Bürger in bauplanungsrechtlichen Fragen. Die Beratung beschränkt sich dabei grundsätzlich auf folgende Fragen:
- Liegt ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung und welche Festsetzungen sind darin getroffen?
- Liegt ein Grundstück im Bebauungszusammenhang oder im Außenbereich?
- Welche Art der baulichen Nutzung ist grundsätzlich zulässig (Wohnen, Gewerbe, gemischte Nutzung)?
- Welches Maß der baulichen Nutzung ist zulässig?
- Auf welchen Teilen eines Grundstücks darf gebaut werden?
- Ist das Grundstück erschlossen? Wie groß ist die Anzahl der notwendigerweise nachzuweisenden Kfz-Stellplätze?
Für verbindliche Antworten ist ein förmlicher Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) zu beantragen.
Ansprechpartner
Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).