Naturschutz

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Naturschutz 

Die grundlegenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in § 1 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) wie folgt definiert:
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass

  • die biologische Vielfalt,
  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.5 - Umwelt
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr–Ahrweiler

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