Naturschutz
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Naturschutz
Die grundlegenden Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege werden in § 1 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) wie folgt
definiert:
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und
als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für
die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach
Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass
- die biologische Vielfalt,
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die
Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von
Natur und Landschaft.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.5 - Umwelt
Abteilung 4.5 - Umwelt
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr–Ahrweiler
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Ansprechpartner
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