Gewässeraufsicht obliegt bei den Wasserbehörden und den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden
Information
Ansprechpartner
Gewässeraufsicht
Nach den Regelungen des Landeswassergesetztes obliegt die
Gewässeraufsicht den Wasserbehörden und den wasserwirtschaftlichen
Fachbehörden. Letztere überwachen insbesondere den Zustand und die Benutzung
der Gewässer, der Ufer, der Hochwasserschutzanlagen u.v.m. (§ 98
Landeswassergesetz RLP).
Zuständige Behörden sind die untere Wasserbehörde
bei der Kreisverwaltung Ahrweiler und die obere Wasserbehörde bei der Struktur-
und Genehmigungsdirektion Nord. Letztere befasst sich insbesondere mit
Baumaßnahmen innerhalb der durch Rechtsverordnung festgesetzten
Überschwemmungsgebiet oder mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler (Untere Wasserbehörde)
Abteilung 4.5
Abteilung 4.5
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr–Ahrweiler
53474 Bad Neuenahr–Ahrweiler
Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord
Referat 32 (Obere Wasserbehörde)
Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz
Referat 32 (Obere Wasserbehörde)
Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz
0261 / 120-0
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
56068 Koblenz
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
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