Gebäudeeinmessung
Information
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Gebäudeeinmessung
Zusammen mit den Informationen zum Flurstück bildet der
Nachweis der Gebäudedaten die wesentliche Grundlage für die amtlichen
Katasterkarten. Die Daten werden digital im sog. „Amtlichen
Liegenschaftskatasterinformationssystem“ (ALKIS) geführt. Die Vollständigkeit
dieser Daten ist Voraussetzung für viele Planungen und Maßnahmen im
öffentlichen wie auch im privaten Bereich. Sie dient insbesondere auch als
Grundlage für Navigationsdienste.
Werden Gebäude neu errichtet oder aber in ihrem Grundriss erweitert, so
obliegt dem Eigentümer die Pflicht, innerhalb eines Monats nach Fertigstellung
des Rohbaus auf seine Kosten einen Vermesser mit der Gebäudeeinmessung zu
beauftragen, um in der Folge die Liegenschaftskarte zu aktualisieren (§ 18
Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen). Der Einmessungspflicht
unterliegen alle Gebäude, also auch Nebengebäude wie Garagen, Carports oder
Schuppen.
Ansprechpartner
Vermessungs- und
Katasteramt Osteifel-Hunsrück
02651 / 9582-0
Am Wasserturm 5a
56727 Mayen
56727 Mayen
Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
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