Flächennutzungsplan
Information
Flächennutzungsplan
Das Baugesetzbuch (BauGB) erteilt den Gemeinden den Auftrag,
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet
vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der Flächennutzungsplan
und der Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung
des Gemeindegebietes dar. Mögliche Darstellungen sind bestehende oder künftige
Wohnbau- oder Gewerbefläche, gemischte Flächen, Acker-, Grün- oder Waldflächen.
Die Darstellungen sind nur für die am Aufstellungsverfahren
beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange verbindlich. Der Bürger
kann aus dem Flächennutzungsplan heraus keine Ansprüche ableiten. Für die
Planzeichnung des Flächennutzungsplans wird üblicherweise ein kleiner Maßstab
gewählt (Remagen: 1:10.000), so dass die Abgrenzungen der Nutzungen
gegeneinander nicht parzellenscharf und daher auf der nachfolgenden
Planungsebene des Bebauungsplans zu konkretisieren sind.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Herr Gisbert Bachem
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Fachbereichsleitung
02642 20140
02642 2017740
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102
Zimmernummer 102
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
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