Denkmalschutz
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Denkmalschutz
Die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist
es, die Kulturdenkmäler zu erhalten, deren Zustand zu überwachen und Gefahren
von ihnen abzuwenden. Daneben fällt den Denkmalbehörden die Aufgabe zu, die
Kulturdenkmäler wissenschaftlich zu erforschen und die Ergebnisse der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen (§ 1 Abs. 1 und 2 Denkmalschutzgesetz
RLP). Als Kulturdenkmäler gelten Gegenstände aus vergangener Zeit,
an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung ein
öffentliches Interesse besteht.
Im Regelfall bedarf es für die Unterschutzstellung keines
besonderen Verfahrens, insbesondere unbewegliche Denkmäler unterliegen kraft
Gesetzes dem Denkmalschutz. Soweit es zur Klarstellung erforderlich ist, soll
die Eigenschaft als Kulturdenkmal bei Denkmalzonen durch Rechtsverordnung, im
Übrigen durch Verwaltungsakt, festgestellt werden.
Die als Kulturdenkmal klassifizierten Objekte werden von der
Generaldirektion Kulturelles Erbe in der Denkmalliste geführt. Ausgehend von der
Definition eines Kulturdenkmals ist diese Liste nicht zwingend abschließend, da
es im Wesentlichen auf die Denkmaleigenschaft, nicht jedoch auf ein förmliches
Verfahren zur Unterschutzstellung bedarf.
Die Denkmalpflege unterteilt sich dabei in den Bereich der
Bodendenkmalpflege (Landesarchäologie) und der Baudenkmalpflege
(Landesdenkmalpflege).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler (Untere Denkmalschutzbehörde)
Abteilung 4.3 – Bauen
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Generaldirektion
Kulturelles Erbe (Obere Denkmalschutzbehörde)
Direktion Landesarchäologie
Direktion Landesarchäologie
0261 66753000
Niederberger Höhle 1
56077 Koblenz
Generaldirektion
Kulturelles Erbe (Obere Denkmalschutzbehörde)
Direktion Landesdenkmalpflege Erthaler Hof
Direktion Landesdenkmalpflege Erthaler Hof
06131 20160
Schillerstraße 44
55116 Mainz
Ansprechpartner
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