Bürgerbeteiligung
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Bürgerbeteiligung
Die Bürger werden in vielfacher Hinsicht in die
Entscheidungen von Behörden eingebunden. Wesentliches Element ist dabei das Prinzip der repräsentativen
Demokratie, d.h. der Willensbildung durch die vom Volk gewählten Vertreter in
den Parlamenten. Daneben enthält die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung
(GemO) weitere Formen der Bürgerbeteiligung, an denen teilweise auch sonst nicht
wahlberechtigte Bürger (z.B. Minderjährige) teilnehmen können.
Die Einwohnerversammlung ist eine nach der Gemeindeordnung
vorgesehene Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
und soll mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, abgehalten werden.
Neben dieser Informationsmöglichkeit
bietet ein Bürgerbegehren oder ein Bürgerentscheid eine aktive Form der Mitwirkung
der Bürger. Dabei wird das Prinzip der repräsentativen Demokratie durchbrochen.
Bürgerbegehren ermöglichen, dass die Bürger einer Gemeinde über bestimmte
Angelegenheiten der Gemeinde selbst entscheiden. Einschränkend ist anzumerken,
dass die Gemeindeordnung Bürgerbegehren nicht zu allen Themen zulässt.
Weitere Formen der Bürgerbeteiligung bestehen in Form von Anhörungsrechten,
wie etwa im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplans oder anderer
fachgesetzlicher Planungen. Schließlich kann der Bürger sich an den Petitionsausschuss
des Landtages wenden, wenn er sich von einer Behörde oder anderen staatlichen
Organen ungerecht behandelt fühlt. Unterstützt wird der Petitionsausschuss
durch den Bürgerbeauftragten, der im Sinne der Beteiligten versucht, eine
einvernehmliche Lösung zu finden, bevor die Eingabe dem Petitionsausschuss zur
abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.
Eine der häufigsten Formen der Bürgerbeteiligung ist, die im Zusammenhang
mit der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. So wird der
Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, im
Amtsblatt der Stadt Remagen (Remagener Nachrichten) bekanntgegeben. Zu den
darin enthaltenen allgemeinen Zielen des Bebauungsplans können Bürger bereits
eine Stellungnahme abgeben. Eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
erfolgt im Zusammenhang mit der Unterrichtung und insbesondere im Zuge der sogenannten
Offenlage. Dabei werden die Verfahrensunterlagen für die Dauer eines Monats
bzw. für mind. 30 Tage zur Einsichtnahme bei der Bauverwaltung ausgelegt, sie
können gleichzeitig auch online auf der Website der Stadt Remagen eingesehen werden.
Innerhalb dieses Zeitraums haben die Bürger die Möglichkeit, eigene
Planungsvorstellungen und Anregungen vorzutragen. Durch den Stadtrat werden die
so vorgelegten Anregungen ausgewertet, gewichtet und zusammen mit den im
Weiteren vorliegenden Informationen abgewogen. Über das Ergebnis dieser
Abwägung wird der Bürger unaufgefordert unterrichtet.
Rechtliche Grundlagen
Ansprechpartner
Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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