An-/Abmeldung eines Hundes
Information
Hundean- und abmeldung
Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Remagen. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Anmeldung
Der Hundehalter ist grundsätzlich verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Remagen anzumelden.Abmeldung
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder abgeschafft hat, sowie nachdem der Hund abhanden gekommen, verstorben oder der Halter aus Remagen weggezogen ist, bei der Stadt Remagen abzumelden. Im Fall der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Mit der Abmeldung ist die gültige Hundesteuermarke an die Stadt Remagen zurückzugeben.Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 84 Euro
- für den zweiten Hund 108 Euro
- für jeden weiteren Hund 168 Euro
- für gefährliche Hunde 564 Euro
Ansprechpartner
Frau Katharina Bast
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Finanzverwaltung
02642 20150
02642 2017750
Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Frau Cara Truckenbrodt
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Finanzverwaltung
02642 20152
02642 2017752
Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Montag08:30 - 12:00
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Dienstag08:30 - 12:00
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Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
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Freitag08:30 - 12:00