Beantragung eines schriftlichen Bescheids zu einzelnen Fragen des Vorhabens
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Bauvoranfrage
Vor dem eigentlichen Bauantragsverfahren kann ein
Grundstückseigentümer oder künftiger Bauherr formlos zu einzelnen Fragen des
Vorhabens einen schriftlichen Bescheid beantragen (Bauvorbescheid nach § 72
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz). So lässt sich z.B. vor dem Kauf
eines Grundstücks verbindlich klären, ob dieses nach dem Bauplanungsrecht
grundsätzlich bebaut werden kann.
Der Bauvorbescheid ist kostenpflichtig, gilt 4 Jahre und kann bei rechtzeitiger
Antragstellung verlängert werden.
Ein Bauvorbescheid dient nur dazu, einzelne Fragen vorgezogen zu klären. Auf der Basis eines positiven Bauvorbescheides kann nicht mit der Realisierung
eines Vorhabens begonnen werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.3 – Bauen
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
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