Leitung und Vorbereitung von baulicher und sonstige Nutzung der Grundstücke
Information
Bebauungspläne werden üblicherweise im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 aufgestellt, so dass die Festsetzungen parzellenscharf sind. Neben den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung werden weitere Festsetzungen durch Text getroffen. Dem Bebauungsplan wird eine Begründung beigefügt, die jedoch nicht Bestandteil der Satzung wird. Sie enthält selbst keine Festsetzungen, sondern erläutert die von der Gemeinde getroffenen Festsetzungen und den dabei entwickelten Planungsgedanken.
Bauleitplanung
Das Baugesetzbuch (BauGB) erteilt den Gemeinden den Auftrag,
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet
vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der Flächennutzungsplan
und der Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung
des Gemeindegebietes dar. Die Darstellungen sind dabei nur für die am
Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange
verbindlich. Der Bürger kann aus dem Flächennutzungsplan heraus keine Ansprüche
ableiten. Der Flächennutzungsplan wurde im Maßstab 1:10.000 aufgestellt,
so dass die Abgrenzungen der Nutzungen gegeneinander nicht parzellenscharf und
daher auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplans zu konkretisieren sind.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und gilt als Ortsrecht
für und gegen Jedermann. Im Allgemeinen gehören Angaben
über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen sowie die erforderlichen Verkehrsflächen dazu. Bebauungspläne
können auch Festsetzungen über die Gestaltung der Gebäude enthalten, wie etwa
zu Dachformen und -neigungen, Drempel-, Trauf- oder Firsthöhen. Ferner sind in
vielen Bebauungsplänen Vorschriften über die Durchgrünung der Privaten
Grundstücke enthalten.
Bebauungspläne werden üblicherweise im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 aufgestellt, so dass die Festsetzungen parzellenscharf sind. Neben den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung werden weitere Festsetzungen durch Text getroffen. Dem Bebauungsplan wird eine Begründung beigefügt, die jedoch nicht Bestandteil der Satzung wird. Sie enthält selbst keine Festsetzungen, sondern erläutert die von der Gemeinde getroffenen Festsetzungen und den dabei entwickelten Planungsgedanken.
Ansprechpartner
Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).