Ausstellung von Geburtsurkunden

Information

Ausstellung einer Geburtsurkunde

Geburten werden im Geburtenregister des Geburtsortes beurkundet. Auf der Grundlage dieser Beurkundung werden Geburtsurkunden vom entsprechenden Standesamt ausgestellt. Geburtsurkunden erhalten nur die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung einer Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Zudem können beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister erstellt werden.

Die Beantragung der entsprechenden Urkunde ist beim Standesamt Remagen durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail möglich.

Ansprechpartner

Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Standesamt

02642 20134

02642 2017734

uwe.heuser@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).