Ausstellung von Geburtsurkunden
Information
Ausstellung einer Geburtsurkunde
Geburten werden im Geburtenregister des Geburtsortes beurkundet. Auf der Grundlage dieser Beurkundung werden Geburtsurkunden vom entsprechenden Standesamt ausgestellt. Geburtsurkunden erhalten nur die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung einer Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Zudem können beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister erstellt werden.
Die Beantragung der entsprechenden Urkunde ist beim Standesamt Remagen durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail möglich.
Zudem können beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister erstellt werden.
Die Beantragung der entsprechenden Urkunde ist beim Standesamt Remagen durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail möglich.
Ansprechpartner
Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Standesamt
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).