Baulasten
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Baulasten / Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde
geführt. Die Baulast ermöglicht es Bauherren, durch schriftliche Erklärung
gegenüber der Bauaufsicht öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück
betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen zu übernehmen. Eine Baulast kann
beispielsweise ermöglichen, dass notwendige Abstandsflächen auf benachbarte
Grundstücke übernommen werden, wobei der Eigentümer des benachbarten Flurstücks
insoweit auf eine eigene Bebauung oder Nutzung für sich und seine
Rechtsnachfolger verzichtet.
Mit einer Baulast können Flurstücke, die im Grundbuch nicht „vereinigt“ werden
können, zusammengefasst werden und somit etwa eine gesetzlich nicht vorgesehene
Überbauung von Flurstücksgrenzen ermöglichen. Schließlich können durch Baulast
notwendige Stellplätze auf anderen als dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Bei berechtigtem Interesse können bei der zuständigen Behörde
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden. Auskünfte aus dem
Baulastenverzeichnis können gebührenpflichtig sein.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.3 – Bauen
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
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