Antrag auf Baugenehmigung

Information

Antrag auf Baugenehmigung

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder der Abbruch von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen bedarf einer Baugenehmigung, soweit die Landesbauordnung -LBauO- keine anderweitigen Regelungen trifft. Eine Genehmigungsfreiheit entbindet den Bauherren nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an sein Vorhaben gestellt werden (z.B. Genehmigungspflicht nach dem Naturschutz- oder Wasserrecht).

Zu den Vorhaben, die unter bestimmten Umständen ohne eine Baugenehmigung durchgeführt werden dürfen, kann z.B. die Errichtung einer Garage oder der Bau eines Nebengebäudes zählen. Für Garagen setzt die LBauO voraus, dass die definierten Obergrenzen für die Größe der Gebäude nicht überschritten werden. Wichtig ist, dass für die Beurteilung die tatsächliche Nutzung maßgebend ist. Eine tatsächlich als Lager genutzte Garage ist ein Lager und damit als Nebengebäude zu betrachten (Unterschied: eine Garage ist u.a. bis zu einer Größe von 50 qm baugenehmigungsfrei, ein Nebengebäude nur bis zu einem Volumen von 50 cbm (entspricht ca. 20 qm Grundfläche).

Der Bauantrag ist in mindestens dreifacher Ausfertigung bei der Stadt Remagen einzureichen. Zusätzliche Ausfertigungen werden erforderlich bei gewerblichen oder gastronomischen Nutzungen oder bei Vorhaben an einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße.
Bauunterlagen für die genehmigungsbedürftige Errichtung und Änderung von Gebäuden sowie für Vorhaben, für die das Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO durchgeführt wird, müssen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein (§ 64 Abs. 1 LBauO). Bauvorlageberechtigt sind üblicherweise Architekten, aber auch die in einer Liste der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eingetragenen Ingenieure; die Bauvorlageberechtigung ist gegenüber der Kreisverwaltung Ahrweiler nachzuweisen.

Grundsätzlich sind im Bauantragsverfahren sämtliche Unterlagen bei der Stadt Remagen einzureichen. Von dort werden die Bauantragsunterlagen zusammen mit der gemeindlichen Stellungnahme zu dem Vorhaben an die Kreisverwaltung Ahrweiler zur abschließenden Entscheidung weitergeleitet. Die Baugenehmigungsbehörde prüft dabei, ob der Bauantrag und die Bauunterlagen vollständig sind und entscheidet, welche anderen Behörden und Einrichtungen am Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind. Liegen alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vor, so wird nach Beteiligung weiterer Fachbehörden über den Bauantrag entschieden.

Abweichend hiervon sind Mitteilungen über den Baubeginn, die Baufertigstellung oder Bescheinigungen zum Standsicherheitsnachweis (Statik) der Kreisverwaltung Ahrweiler unmittelbar zuzuleiten.

Rechtsgrundlage


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ansprechpartner

Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20147

02642 2017747

peter.guenther@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
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