Beratung zu bauplanungsrechtlichen Themen
Information
Ansprechpartner
Bauberatung
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beraten die Mitarbeiter der
Bauverwaltung die Grundstückseigentümer oder -interessenten, Bauherren, Planer
und Ingenieure zu bauplanungsrechtlichen Themen. Die Bauberatung bedient sich hierzu
insbesondere der Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder der Eigenart der
Umgebungsbebauung.
Die Beratung befasst sich insbesondere mit Fragen
- zu textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie Hinweisen in einem Bebauungsplan oder anderen städtebaulichen Satzungen,
- zur Art einer baulichen Nutzung (z.B. Wohnen oder Gewerbe),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Gebäudegrundfläche oder -höhe),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z.B. Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück),
- zur Bauweise (z.B. Einzel-, Doppel- oder Reihenhaus, Bebauung mit oder ohne Grenzabstand) und
- zur Erschließung (z.B. Lage an einer öffentlichen Verkehrsfläche, Anzahl notwendiger Stellplätze).
Weitergehende Fragen zum Bauordnungsrecht, zum Verfahrensablauf,
zum Stand von Bauantragsverfahren, zum Abstandsflächenrecht, zum Brandschutz
oder bautechnischen Anforderungen, können ausschließlich bei der
Kreisverwaltung Ahrweiler beantwortet werden.
Verbindliche Auskünfte zur Bebauung oder Nutzung eines
Grundstücks können nur in Form einer förmlichen und kostenpflichtigen Bauvoranfrage / Bauvorbescheid durch die
Kreisverwaltung Ahrweiler erteilt werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.3 – Bauen
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ansprechpartner
Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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