Beratung zu bauplanungsrechtlichen Themen

Information

Bauberatung

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beraten die Mitarbeiter der Bauverwaltung die Grundstückseigentümer oder -interessenten, Bauherren, Planer und Ingenieure zu bauplanungsrechtlichen Themen. Die Bauberatung bedient sich hierzu insbesondere der Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder der Eigenart der Umgebungsbebauung.

Die Beratung befasst sich insbesondere mit Fragen

  • zu textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie Hinweisen in einem Bebauungsplan oder anderen städtebaulichen Satzungen,
  • zur Art einer baulichen Nutzung (z.B. Wohnen oder Gewerbe),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Gebäudegrundfläche oder -höhe),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z.B. Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück),
  • zur Bauweise (z.B. Einzel-, Doppel- oder Reihenhaus, Bebauung mit oder ohne Grenzabstand) und
  • zur Erschließung (z.B. Lage an einer öffentlichen Verkehrsfläche, Anzahl notwendiger Stellplätze).

Weitergehende Fragen zum Bauordnungsrecht, zum Verfahrensablauf, zum Stand von Bauantragsverfahren, zum Abstandsflächenrecht, zum Brandschutz oder bautechnischen Anforderungen, können ausschließlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler beantwortet werden.

Verbindliche Auskünfte zur Bebauung oder Nutzung eines Grundstücks können nur in Form einer förmlichen und kostenpflichtigen Bauvoranfrage / Bauvorbescheid durch die Kreisverwaltung Ahrweiler erteilt werden.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ansprechpartner

Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20147

02642 2017747

peter.guenther@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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