Bauaufsicht
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Ansprechpartner
Bauaufsicht
Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung,
Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch baulicher
Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen
Vorschriften eingehalten
werden. Sie haben zu diesem Zweck nach pflichtgemäßem Ermessen die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben sie
die verantwortlichen Personen zu beraten.
Zuständig für die Bauaufsicht ist die Kreisverwaltung Ahrweiler als untere Bauaufsichtbehörde.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.3 – Bauen
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).