Schädliche Bodenveränderungen als Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen

Information

Altlastenkataster 

Das Bundesbodenschutzgesetz definiert schädliche Bodenveränderungen als Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Die Fremdstoffe gelangen zumeist durch gewerbliche oder sonstige Nutzung in den Boden und verändern diesen.

Im Altablagerungskataster sind neben den bekannten Altlastenflächen auch solche Grundstücke zusammengetragen worden, bei denen der Verdacht schädlicher Veränderungen besteht (Verdachtsflächen). Dies können z.B. sein

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Grundstückseigentümer können -ggf. gegen Gebühr- bei der SGD Nord Auskünfte aus dem Altablagerungskataster erhalten.

Anprechpartner

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Referat 32, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz
0261 1200
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
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