Schädliche Bodenveränderungen als Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen
Information
Altlastenkataster
Das Bundesbodenschutzgesetz definiert schädliche Bodenveränderungen als Beeinträchtigungen
der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder
erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit
herbeizuführen. Die Fremdstoffe gelangen zumeist durch gewerbliche oder
sonstige Nutzung in den Boden und verändern diesen.
Im Altablagerungskataster sind neben den bekannten
Altlastenflächen auch solche Grundstücke zusammengetragen worden, bei denen der
Verdacht schädlicher Veränderungen besteht (Verdachtsflächen). Dies können z.B. sein
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),
durch die schädliche
Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die
Allgemeinheit hervorgerufen werden. Grundstückseigentümer können -ggf. gegen Gebühr- bei der SGD
Nord Auskünfte aus dem Altablagerungskataster erhalten.
Anprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Referat 32, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz
0261 1200
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).