Akteneinsicht in (archivierte) Bauakten
Information
Akteneinsicht in (archivierte) Bauakten
Neben dem Bauherrn erhält auch die Stadtverwaltung Remagen
eine Ausfertigung der Baugenehmigung. Diese Zweitausfertigungen werden in der
Bauverwaltung archiviert und dauerhaft aufbewahrt. Bei einzelnen Objekten reichen die so gesammelten Genehmigungen
und zugehöriger Schriftverkehr bis in die 1880’er Jahre zurück („Altakten”).
Eigentümer oder Personen, die vom Eigentümer schriftlich bevollmächtigt
sind, erhalten Einsicht in die vorliegenden Genehmigungsunterlagen. Gegen
Gebühr können Auszüge aus den Bauakten gefertigt werden. Kopien aus den Altakten
sind auf Grund des Zustands der Akten i.d.R. nicht möglich, diese können bei
der Einsichtnahme nur fotografiert werden. Eine Terminvereinbarung zur Akteneinsicht wird empfohlen.
Der Standsicherheitsnachweis (Statik) oder andere
Fachgutachten können nur bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständige
Baugenehmigungsbehörde eingesehen werden. Für Vorhaben, die nach dem 01.08.2015
genehmigt wurden, ist allein der Bauherr für die Aufbewahrung der Statik und
des Wärmebedarfsnachweises verantwortlich.
Eine Einsichtnahme in laufende Baugenehmigungsverfahren ist
nur in begründeten Fällen und nur bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als
zuständige Baugenehmigungsbehörde möglich.
Ansprechpartner
Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).