Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen z.B. im Umgang mit alkoholischen Getränken, Zigaretten und Medien.
Information
Jugendschutz
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen regelt der Jugendschutz u.A. den Umgang mit alkoholischen Getränken, Zigaretten, Medien, sowie den Aufenthalt in Gaststätten und Discotheken.
Zuständig für den Jugendschutz ist das Jugendamt der Kreisverwaltung Ahrweiler.
Rechtliche Grundlagen
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).