Öffentliche Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz
Information
Versammlung / Demonstration
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug oder Demonstration veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vorher bei der Versammlungsbehörde (Kreisverwaltung) anmelden.
Eine Ausnahme hiervon ist nur für sogenannte „Spontandemonstrationen” zugelassen. Unter Spontan-versammlungen versteht man dabei Versammlungen, die sich ohne vorherige Organisation aus aktuellem Anlass bilden.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler
02642 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).