Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen

Information

Sondernutzungserlaubnis

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die öffentliche Verkehrsfläche / Straße über den zulässigen Gemeingebrauch genutzt wird. Hierunter fallen zum Beispiel

  • Straßen- oder Gehwegsperrungen z.B. aufgrund von Baustellen
  • Parkplatzsperrungen z.B. für Umzüge oder Container
  • Plakatierungen
  • Informationsstände
  • Feste und Märkte

Sondernutzungen bedürfen der vorherigen Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und sind gebührenpflichtig. Die Erlaubnis sollte mindestens 2 Wochen vorher beantragt werden.

Ansprechpartner

Herr Manuel Pöhr
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Ordnungsverwaltung

02642 20132

02642 2017732

manuel.poehr@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 209

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).