Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen
Information
Sondernutzungen bedürfen der vorherigen Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und sind gebührenpflichtig. Die Erlaubnis sollte mindestens 2 Wochen vorher beantragt werden.
Sondernutzungserlaubnis
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die öffentliche Verkehrsfläche / Straße über den zulässigen Gemeingebrauch genutzt wird. Hierunter fallen zum Beispiel
- Straßen- oder Gehwegsperrungen z.B. aufgrund von Baustellen
- Parkplatzsperrungen z.B. für Umzüge oder Container
- Plakatierungen
- Informationsstände
- Feste und Märkte
Sondernutzungen bedürfen der vorherigen Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und sind gebührenpflichtig. Die Erlaubnis sollte mindestens 2 Wochen vorher beantragt werden.
Ansprechpartner
Herr Manuel Pöhr
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Ordnungsverwaltung
02642 20132
02642 2017732
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 209
Zimmernummer 209
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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