Ausstellung von Parkausweise für Soziale Dienste
Information
Kirchliche Einrichtungen, die ausschließlich caritative Ziele verfolgen, sind von der Gebühr befreit.
Parkausweise für Soziale Dienste
Soziale Dienste wie z.B. Pflegedienste oder Ärzte, die Hausbesuche durchführen, können einen Parkausweis, der für den gesamten Kreis Ahrweiler gültig ist, beantragen.
Folgende Parkerleichterungen sind zugelassen:
- Parken, an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist
- Parken, über die Höchstparkzeit der Parkuhren hinaus, ohne Bedienungspflicht
- Parken, in Parkscheibenzonen ebenfalls über die Höchstparkzeit hinaus
- Parken, auf Gehwegen, wenn mind. 1,50 m für Fußgänger verbleibt und keine sonstigen Verbote bestehen
- Parken, in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
- Parken, auf Parkplätzen die für Bewohner reserviert sind
- Parken, auf öffentlichen Wegen, wenn mind. 1,00 m Restbreite für Fußgänger und Rollstuhlfahrer verbleiben
Hierbei sind folgende Einschränkungen zu beachten:
Nicht gestattet ist das Parken:- in der Fußgängerzone
- im absoluten Halteverbot
- in der 2. Reihe
- auf Behindertenparkplätzen
- auf Radwegen
- auf Taxenständen
Darüber hinaus darf das abgestellte Fahrzeug weitere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder belästigen. Die Fahrzeuge müssen außerdem deutlich als Firmenfahrzeuge zu erkennen sein.
Gebühren: jährlich 50 Euro/Fahrzeug zzgl. einmaliger Verwaltungsgebühr von 50 Euro pro Antragsstellung
Kirchliche Einrichtungen, die ausschließlich caritative Ziele verfolgen, sind von der Gebühr befreit.
Ansprechpartner
Herr Manuel Pöhr
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Ordnungsverwaltung
02642 20132
02642 2017732
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 209
Zimmernummer 209
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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