Änderung des Nach- und / oder Vornamens
Information
Namensänderung
Den eigenen Namen kann man sich grundsätzlich nicht aussuchen. Es gilt der Grundsatz der Namenskontinuität, d.h. man kann seinen Namen nicht willkürlich und eigenmächtig ändern.
Dennoch kennt das Namensrecht einige Möglichkeiten, seinen Namen zu ändern, z.B. durch Eheschließung, Scheidung, neuer Sorgeberechtigter, Adoption und Einbürgerung sowie die Änderung der Reihenfolge der Vornamen.
Liegt ein solcher Fall nicht vor, ist eine Namensänderung nur durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich. Dazu ist allerdings erforderlich, dass ein wichtiger Grund eine Namensänderung rechtfertigt.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Standesamt
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
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Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
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