Erlaubnis zum Betrieb einer Fahrschule
Information
Erlaubnis zum Betrieb einer Fahrschule
Nach dem Fahrlehrergesetz sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis nötig
Der Bewerber muss
Sind alle Voraussetzungen gegeben, kann der schriftliche Antrag im Gewerbeamt eingereicht werden.
- Mindestalter 25 Jahre
- geistige, körperliche und fachliche Eignung (es dürfen keine Ordnungswidrigkeiten gegeben sein)
- es dürfen keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die allgemeinen Pflichten eines Fahrschulinhabers (§ 16 FahrlG) nicht erfüllen kann.
Der Bewerber muss
- die Fahrlehrererlaubnis für die Klassen besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt,
- mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein,
- an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten über die Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben,
- den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge in ausreichender Menge zur Verfügung haben.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, kann der schriftliche Antrag im Gewerbeamt eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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