Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler
Information
Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler
Wer gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden möchte, bedarf einer Erlaubnis.
Der Erlaubnispflicht unterliegen die Vermittler/Berater von Anteilen oder Aktien an inländischen/ausländischen offenen Investmentvermögen, offenen/geschlossenen EU-Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen und von Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes.
Der Antrag ist schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu stellen.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit und diverse Voraussetzungen wie die erfolgreich abgelegte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer und eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung erfüllt sind.
Der Erlaubnispflicht unterliegen die Vermittler/Berater von Anteilen oder Aktien an inländischen/ausländischen offenen Investmentvermögen, offenen/geschlossenen EU-Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen und von Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes.
Der Antrag ist schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu stellen.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit und diverse Voraussetzungen wie die erfolgreich abgelegte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer und eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung erfüllt sind.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Beiblatt zur Eintragung weiterer Personenhandelsgesellschaften
Beiblatt zur Tätigkeit innerhalb von weiteren Personenhandelsgesellschaften
Beiblatt zur Tätigkeit innerhalb von weiteren Personenhandelsgesellschaften