Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler

Information

Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehnsverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will, bedarf einer Erlaubnis.

Der Antrag ist schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu stellen.
Nach Erteilung der Erlaubnis erfolgt eine Eintragung in das Vermittlerregister.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Eintragung in das Vermittlungsregister für natürliche Personen
Antrag auf Eintragung in das Vermittlungsregister (Immobiliendarlehen natürliche Person)

Eintragung in das Vermittlungsregister für juristische Personen
Antrag auf Eintragung in das Vermittlungsregister (Immobiliendarlehen juristische Person)

Erlaubnis für Immobiliendarlehen (juristische Person)
Antrag auf Erlaubnis für Immobiliendarlehen (juristische Person)

Erlaubnis für Immobiliendarlehen (natürliche Person)
Antrag auf Erlaubnis für Immobiliendarlehen (natürliche Person)

Änderungsantrag für das Vermittlerregister (Immobiliendarlehen)
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten als Immobilardarlehensvermittler