Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Information
Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehnsverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will, bedarf einer Erlaubnis.
Der Antrag ist schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu stellen.
Nach Erteilung der Erlaubnis erfolgt eine Eintragung in das Vermittlerregister.
Nach Erteilung der Erlaubnis erfolgt eine Eintragung in das Vermittlerregister.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Eintragung in das Vermittlungsregister für natürliche Personen
Antrag auf Eintragung in das Vermittlungsregister (Immobiliendarlehen natürliche Person)
Antrag auf Eintragung in das Vermittlungsregister (Immobiliendarlehen natürliche Person)
Eintragung in das Vermittlungsregister für juristische Personen
Antrag auf Eintragung in das Vermittlungsregister (Immobiliendarlehen juristische Person)
Antrag auf Eintragung in das Vermittlungsregister (Immobiliendarlehen juristische Person)
Erlaubnis für Immobiliendarlehen (juristische Person)
Antrag auf Erlaubnis für Immobiliendarlehen (juristische Person)
Antrag auf Erlaubnis für Immobiliendarlehen (juristische Person)
Erlaubnis für Immobiliendarlehen (natürliche Person)
Antrag auf Erlaubnis für Immobiliendarlehen (natürliche Person)
Antrag auf Erlaubnis für Immobiliendarlehen (natürliche Person)
Änderungsantrag für das Vermittlerregister (Immobiliendarlehen)
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten als Immobilardarlehensvermittler
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten als Immobilardarlehensvermittler