Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
Information
Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
Wer gewerbsmäßig
will, bedarf einer Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden, oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen, oder
- das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter)
will, bedarf einer Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Antrag für Wohnimmobilienverwalter (juristische Person)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter (juristische Person)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter (juristische Person)
Antrag für Wohnimmobilienverwalter (natürliche Person)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter (natürliche Person)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter (natürliche Person)