Austritt aus Religionsgemeinschaften
Information
Austritt aus Religionsgemeinschaften
Austritt aus Religionsgemeinschaften
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft wird beim Standesamt des Wohnsitzes beurkundet. Für die Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Benötigte Unterlagen: Legitimationsnachweis (z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass)
Verwaltungsgebühr: 30,00 Euro
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Standesamt
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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