Jagdrecht nach dem Bundes- und Landesjagdgesetz
Information
Jagdangelegenheiten
Das Jagdrecht ist im Bundesjagdgesetz, dem Landesjagdgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen geregelt.
Mit der Jagdausübung werden zahlreiche Ziele verfolgt. Dazu zählen unter anderem
- der Erhalt eines artenreichen Wildbestandes
- der Schutz land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke
- Pflege und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Wildbestandes
Dementsprechend ergeben sich aus den einzelnen Aufgaben verschiedene Zuständigkeiten.
Rechtsgrundlagen
Anprechpartner für Jagdrecht und Jagdscheine
Kreisverwaltung Ahrweiler - als untere Jagdbehörde
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ansprechpartner
Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Standesamt
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).