Jagdrecht nach dem Bundes- und Landesjagdgesetz

Information

Jagdangelegenheiten

Das Jagdrecht ist im Bundesjagdgesetz, dem Landesjagdgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen geregelt.

Mit der Jagdausübung werden zahlreiche Ziele verfolgt. Dazu zählen unter anderem

  • der Erhalt eines artenreichen Wildbestandes
  • der Schutz land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke
  • Pflege und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Wildbestandes

Dementsprechend ergeben sich aus den einzelnen Aufgaben verschiedene Zuständigkeiten.

Rechtsgrundlagen

Bundesjagdgesetz

Landesjagdgesetz

Anprechpartner für Jagdrecht und Jagdscheine

Kreisverwaltung Ahrweiler - als untere Jagdbehörde
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler


Ansprechpartner

Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Standesamt

02642 20134

02642 2017734

uwe.heuser@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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